
Notare fordern
Diese Bestimmungen entsprechen weder der Zeit, den Vermögensverhältnissen vieler Ehepartner noch dem Wunsch der Bürger nach autonomer Regelung wichtiger persönlicher Angelegenheiten. Um rechtlich haltbare Vorwegvereinbarungen zu ermöglichen und berechtigte Schutzinteressen abzudecken, wird eine Novellierung des Ehegesetzes in §§ 87 und 97 empfohlen.
Wo es um so bedeutende persönliche Angelegenheiten geht, ist zum Schutz der Beteiligten und im Interesse der Beweissicherung die notarielle Beurkundung der Aufteilungsvereinbarungen unverzichtbar. Diese Vorgangsweise im Ehegüterrecht hat sich bewährt und beugt langwierigen und kostenintensiven Aufteilungsverfahren vor den Gerichten vor.
So wird vielen Paaren die Scheu vor der Eheschließung genommen, weil sie wichtige Vermögensfragen selbst gestalten können. So kann z. B. verhindert werden, dass die haushaltsführende Ehegattin - auch für den Fall einer Scheidung im Einvernehmen - auf jegliche Unterhaltszahlungen verzichtet, um sich und den Kindern die Ehewohnung zu erhalten.
Nach einem Vorschlag von Notariat und Rechtsanwaltschaft sollten die Gestaltungsmöglichkeiten für Ehepartner erweitert und als Form der Notariatsakt oder der gerichtliche Vergleich vorgesehen werden. Die österreichischen Notare fordern, diese Vorschläge im Interesse der erweiterten Autonomie von Eheleuten bei der Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse umzusetzen.











