Frau_Buch

Notare fordern:

Selbstbemessung der Erbschaftssteuer
Die Selbstbemessung der Grunderwerbssteuer, Kapitalverkehrssteuer und Schenkungssteuer
durch die Notare hat sich bestens bewährt, zum Nutzen des Staates und der Bürger. Der logische nächste Schritt ist daher eine Reform der Erbschaftssteuer, um deren Selbstbemessung und Einhebung durch die Notare zu fördern.

Die Notare, die seit Jahrzehnten als Gerichtskommissäre die Verlassenschaften abwickeln und daran anschließend für viele tausende Bürger die Erbschaftssteuerbescheide überprüfen, weisen eine entsprechende Erfahrung für diesen Bereich der Steuerbemessung auf.

Die Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst haben zu einer Ressourcenverknappung geführt, die eine enorme Verzögerung der Erbschaftssteuerbemessung verursachen. Zwischen dem Tag der Beendigung eines Verlassenschaftsverfahrens und der Ausstellung des Erbschaftssteuerbescheides vergehen üblicherweise zwischen drei und sechs Monate, in Einzelfällen auch bis zu neun Monate. Wertvolle Zeit, die einen Zinsverlust für den Staat und damit zusätzliche Kosten bedeutet.

Dabei wäre auch eine grundsätzliche Reform sowohl des materiellrechtlichen als auch des verfahrensrechtlichen Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes zu überlegen.
Insbesondere werden zwecks Vereinfachung und Schaffung automationsgerechter Abläufe vorgeschlagen:
- eine Änderung der Tarifstruktur,
- eine Verringerung der Steuerklassen,
- eine Durchforstung des Befreiungskataloges,
- eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge,
- eine Pauschalierung der Nachlasskosten,
- die allgemeine Einhebung durch Notare als Gerichtskommissäre.

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