Die Vorschläge der Notare für das europäische Gesellschaftsrecht
Der Kongress der Notare Europas hat zwei Schwerpunkte: die Verknüpfung der Unternehmensregister, die Gegenstand eines Richtlinienvorschlags ist, und die Frage einer eventuellen Sitzverlegungsrichtlinie. "Für die Verknüpfung der Register gibt es einen echten Bedarf in der Rechtspraxis. Eine europäische Regelung, wie sie die Europäische Kommission vorgeschlägt, wird den Handelsverkehr vereinfachen, indem wirtschaftliche Transaktionen sicherer und schneller werden", bekräftigt Rudolf Kaindl. Dreh- und Angelpunkt für die Notare ist hier die Transparenz der Rechtswirkungen der Eintragungen jedes nationalen Registers. Da diese Rechtswirkungen von Staat zu Staat sehr unterschiedlich sind, fordern die Notare Europas, dass die Verknüpfung eine Rechtssicherheit bietet, die den Erwartungen der europäischen Bürgern und Unternehmen entspricht.
Hinsichtlich der Sitzverlegung könnte eine entsprechende Richtlinie für viele Unternehmen angesichts der derzeit unsicheren Rechtslage Klarheit schaffen. Die Rechtswirkungen der Sitzverlegung fallen in die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten und der EuGH legt Grundsätze zur Anwendung im Einzelfall fest. Für die Notare Europas sind hier mehrere Aspekte zu berücksichtigen: Förderung der Unternehmensmobilität einerseits, Schutz der Interessen Dritter (Angestellte, Gläubiger, Verbraucher und sogar der Staat) im Rahmen der Sitzverlegung andererseits sowie einfachere leichtere Regelung steuerrechtlicher Fragen. Für Rudolf Kaindl steht Eines fest: "Es gilt, die richtige Balance zwischen der Freizügigkeit und dem Schutz dieser Interessen zu finden."
Website des Kongresses: www.notaires-d-europe.eu
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