24. Europäische Notarentage, Salzburg, 12.-13. April 2012
Menschen.Recht
Europäische Grundrechtecharta, Unionsbürgerschaft und Zugang der Bürger zum Recht
Seit nahezu 20 Jahren ist die Unionsbürgerschaft in den europäischen Verträgen verankert. Sie entwickelt sich seither mehr und mehr zu einem Fundament der Ausgestaltung einer bürgernahen Europäischen Union, die die Geltendmachung von Rechten im Rechtsraum Europa ermöglicht. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in den vergangenen Jahren auf dieser Grundlage deutlich zur Stärkung der Unionsbürgerschaft beigetragen. Mit dem Vertrag von Lissabon haben die Mitgliedstaaten dem justiziellen Europa der Bürger durch den Ausbau der Unionsbürgerschaft, verbunden mit der Charta der Grundrechte deutlich den Rücken gestärkt.
Eine neue Entwicklung stellt der von der Europäischen Kommission verstärkt verfolgte Zusammenhang der Unionsbürgerschaft mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilrechtssachen dar. Notare nehmen an der Entwicklung und Umsetzung dieser justiziellen Zusammenarbeit teil und sind Bindeglied zwischen den konkreten rechtlichen Bedürfnissen der Bürger und der europäischen Rechtspolitik.
Die Europäische Grundrechtecharta ist nunmehr verbindlich. Die Europäischen Notarentage 2012 gehen daher der Frage nach, welche Bedeutung ihr für die notarielle Berufspraxis zukommt und wie Notare aktiv zum Grundrechteschutz beitragen können.
In drei Diskussionsrunden soll auf aktuelle Vorhaben, wie die Vorschläge der Kommission für Güterrechtsverordnungen eingegangen werden.









