
Arbeitsthemen des CNUE
Schwerpunkte
Immer mehr Bürger pflegen grenzüberschreitende Beziehungen, sei es berufsbedingt oder privat, etwa durch Ehe und Partnerschaft mit Bürgern eines anderen Staates. Die EU-Kommission möchte in ihrer Politik weitestgehend auf die Bedürfnisse der Bürger im Binnenmarkt Rücksicht nehmen. Für die Bürger bedeutet dies, dass die EU zunehmend Regelungen schafft, die den mobilen Menschen in der EU ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit geben soll.
Das neue EU-Vertragswerk von Lissabon stärkt besonders den Ausbau des Europäischen Rechtsraums und die Unionsbürgerschaft.
Darauf aufbauend enthält das Stockholm Programm für die justizielle Zusammenarbeit zahlreiche Maßnahmen, die zur Verabschiedung durch die EU-Institutionen bis 2014 vorgesehen sind. Damit wird der Europäische Rechtsraum in Zivil- und Handelssachen zunehmend spürbare Realität. Zahlreiche Maßnahmen kommen auch Unternehmen zugute, insbesondere im Rahmen der Modernisierung des Europäischen Gesellschaftsrechts.
In diesem Kontext ist zudem der am 27. Oktober 2010 veröffentlichte Bericht über die Unionsbürgerschaft von Bedeutung, in dem die Europäische Kommission Maßnahmen vorschlägt, mit denen das Leben der Bürger einfacher werden soll, wenn sie ihre EU-Rechte ausüben. Dazu gehören auch Maßnahmen im Zivilrechtsbereich.
Die Europäische Binnenmarktakte wurde gleichzeitig mit dem Bericht über die Unionsbürgerschaft am 27. Oktober 2010 veröffentlicht. Erstmals enthält damit die europäische Justizpolitik eine stark ausgeprägte Binnenmarktperspektive.

