Im Auftrag der Bürger

Die Notare sind erfahrene Berater und umsichtige Begleiter bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen auf allen Rechtsgebieten.

Privaturkunden

Notare verfassen auch Privaturkunden. Nämlich dann, wenn für Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte weder ein Notariatsakt noch eine notarielle Urkunde verlangt wird.

Weitere Verträge bei deren Errichtung und Abwicklung Ihr Notar gerne behilflich ist:

  • Kauf, Schenkung oder Übergabe
  • Grundbuchseingaben
  • Gesellschaftsverträge
  • Firmenbucheingaben
  • Ehe und Partnerschaft
  • Adoption
  • Scheidungsvergleich
  • Erbrecht
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Vorsorgevollmacht
  • Sachwalterschaft
  • Patientenverfügung
  • Verteidiger in Strafsachen
  • Sonstige Vertretungstätigkeiten
  • Der Notar als Parteienvertreter

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