Adäquanz

Angemessenheit einer gesetzlichen Regelung, die nach der Lebenserfahrung für die Herstellung der erwünschten Ordnung geeignet ist. Der Gesetzgeber sollte die Notwendigkeit der Regelung und deren Vorteile unvoreingenommen gegen damit verbundene Einschränkungen der Dispositionsfreiheit abwägen.