Akte
In der notariellen Fachsprache für Urkunde, Dokument, Urkundensammlung. Die Urkunde ist "das" notarielle Instrument, in dem der Inhalt der im Zusammenwirken mit den Parteien erarbeiteten Willenseinigung und das Ergebnis der angestrebten Rechtsgestaltung belegt und bestätigt wird. Im österreichischen Rechtsleben ist der "Notariatsakt" ein Begriff für bewiesene Willenseinigung und Rechtserklärung.









