Aktenverwahrung

Der Notar verwahrt alle Notariatsurkunden, die er oder der ihn vertretende Substitut aufgenommen hat. Beendet der Notar sein Amt, übernimmt und verwahrt sein Amtsnachfolger die notariellen Urkunden. So ist gewährleistet, dass jederzeit eine notarielle Urkunde für den Beweis dessen verwendet werden kann, was in ihr erklärt oder bezeugt ist. Für diesen Zweck erhalten die Parteien Ausfertigungen oder Abschriften der notariellen Urkunde.