Amt
Die Tätigkeit des Notars umfasst neben der Vertretung von Parteien vor Behörden und außerbehördlich auch die Urkundstätigkeit. Hiefür ist der Notar mit hoheitlicher Gewalt beliehen und errichtet öffentliche Urkunden. Der Notar ist kein Beamter im dienstrechtlichen Sinn, er ist selbständig freiberuflich tätig und erhält keinerlei Bezüge vom Staat.









