Amtsführung

Die Berufstätigkeit des Notars unterliegt strengen gesetzlichen Regeln, weil ihm als öffentliche Urkundsperson eine besondere Verantwortung zukommt für unvoreingenommene, unbeeinflussbare und gerechte Amtsausübung. Nur so können die Interessen der Personen, die sich an den Notar um Hilfe wenden, gewahrt werden.