Amtssiegel
Die Beurkundung oder Beglaubigung eines Notars erkennt man daran, dass seiner Unterschrift das Amtssiegel beigesetzt ist. Der Notar darf dieses Siegel nur für seine notariellen Amtsgeschäfte gebrauchen.
Für die Errichtung elektronischer Urkunden steht dem Notar die elektronische Beurkundungssignatur zur Verfügung.
Für die Errichtung elektronischer Urkunden steht dem Notar die elektronische Beurkundungssignatur zur Verfügung.









