Außerstreit

Mit diesem Begriff bezeichnet man alle jene Tätigkeiten und Verfahren, die die vertragliche, vergleichende oder unter Anleitung eines Richters herbeigeführte Gestaltung von Rechtsverhältnissen zum Ziel hat. Der Notar ist ein klassischer Außerstreitfachmann. Durch seine Beratungstätigkeit und die Verfassung von Urkunden für Rechtsgeschäfte und Rechtserklärungen trägt er zu Rechtssicherheit und Streitvermeidung bei.