Aufsicht

Die Überwachung der Amtsführung der Notare erfolgt durch die Notariatskammern, die Präsidenten der Gerichtshöfe erster und zweiter Instanz und durch die Bundesministerin für Justiz. Die Aufsichtsorgane sind aber nicht berechtigt, dem Notar sachliche Weisungen für die Art der Erledigung der einzelnen Amtsgeschäfte zu geben.