Ausfertigung

Notarielle Urkunde, die den Inhalt eines Notariatsaktes wiedergibt und die das in Verwahrung des Notars bleibende Original des Notariatsaktes im Rechtsverkehr vertritt. Die Vorlage der Ausfertigung hat die gleiche Wirkung wie die Vorlage der Urschrift des Notariatsaktes.