Kontakt
|
Suche
|
Sitemap
|
Impressum
|
Drucken
EN
|
D
|
FR
home
Info / Service
Lexikon
Lexikon B
Berufsgeheimnis
Familienrecht
Im Auftrag der Bürger
Immobilien
Mediation
Öffentliche Urkunden
Patientenverfügung
Schenken und Testament
Schlichtung
Treuhandschaft
Unternehmer und Gründer
Unternehmensvorsorge
Verlassenschaft
Vorsorgevollmacht
Links
Kontakt
Sitemap
Suche
Impressum
Berufsgeheimnis
Die Klienten müssen sich rückhaltlos anvertrauen können, damit sie für ihren Fall den richtigen Rat bekommen. Deshalb ist der Notar zur strengen Wahrung des Berufsgeheimnisses über die vor ihm geführten Verhandlungen verpflichtet.
Suche
Links
Verschwiegenheit
Vertrauen