Berufshaftpflichtversicherung
Jeder Notar und jeder Notariatssubstitut ist verpflichtet vor Aufnahme seiner Berufstätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der Dauer seiner Berufstätigkeit aufrecht zu halten. Die Mindestversicherungssumme beträgt derzeit EUR 400.000,00 für jeden Versicherungsfall. Liegt eine Treuhandvaluta über der Versicherungssumme des Notars, so erhöht sich die Versicherungssumme auf bis zu EUR 4,5 Mio. bei ordnungsgemäßer Eintragung des Notars in das Treuhandregister. Wenn der Notar die Treuhandschaft über die Notartreuhandbank abwickelt, erhöht sich in diesem Fall die Versicherungssumme auf bis zu EUR 7,5 Mio.









