Beurkundungssignatur

Die elektronische Beurkundungssignatur des Notars dient der Errichtung öffentlicher Urkunden. Sie entspricht dem Amtssiegel im Bereich der Papierurkunden und hat wie das Amtssiegel einen gesetzlich vorgesehenen Mindestinhalt. Der Inhalt der qualifizierten Zertifikate des Notars ist vom Zertifizierungsdienstanbieter im Internet gesichert abfragbar zu machen.