Buchführung

Eintragung und Verzeichnung der vom Notar übernommenen Urkunden, Gelder und sonstigen Verwahrstücke in die Fremdgutbuchhaltung, getrennt von seinem Kanzlei- und Privatvermögen. Die Buchführung und Kassagebarung des Notars über fremdes Geld wird von den Notariatskammern überwacht.