Dienstleistungen zur Entlastung des Staatsbudgets
Der Notar erbringt Rechtsdienstleistungen, die sonst vom Staat bereitgestellt werden müssten. Diese staatlichen Dienstleistungen wären entweder aus dem allgemeinen Steueraufkommen oder durch entsprechende Gebühren zu bezahlen. Derartige Dienstleistungen können aber in der Regel vom selbständigen Rechtsdienstleister günstiger und besser erbracht werden als vom Staat, bestes Beispiel ist die Unterschriftsbeglaubigung, diese ist regelmäßig beim Notar billiger als beim Bezirksgericht.









