Disziplinargewalt
Aufsicht über die Amtsführung der Notare und Ahndung von Standespflicht- und Berufspflichtverletzungen der Notare und Notariatskandidaten, die bei Disziplinarvergehen das Oberlandesgericht bzw. der Oberste Gerichtshof als Disziplinargerichte und bei Ordnungswidrigkeiten die Notariatskammer bzw. der Berufungssenat in Ordnungsstrafsachen ausübt.









