Dolmetscher

Der Notar oder sein Substitut, der den Akt aufnimmt, der als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher in der betreffenden Sprache bestellt ist oder die Diplomprüfung für Dolmetscher oder die Fachprüfung für Übersetzer bestanden hat, darf auch Notariatsakte in einer fremden Sprache aufnehmen, wenn die Parteien dies ausdrücklich verlangen.