Elektronischer Rechtsverkehr

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht die gesicherte papierlose Übermittlung von strukturierten und damit weiterverarbeitbaren Daten von Verfahrensbeteiligten zum Gericht und zurück. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch. Der ERV ersetzt damit die konventionelle Übermittlung von Dokumenten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Der ERV wird auch als „E-Justice" bezeichnet bzw im Bereich des Verwaltungsverfahrens als „E-Government".