Fachmann

Der Notar benötigt für seine Berufsausübung ein abgeschlossenes Universitätsstudium des österreichischen Rechts, eine zumindest siebenjährige praktische Verwendung (davon jedenfalls drei Jahre als Notariatskandidat, die restliche Zeit zB als Rechtspraktikant, Richteramtsanwärter, Richter) sowie die erfolgreiche Ablegung der zweiteiligen Notariatsprüfung. Seine praktische Ausbildung erhält er als Berufsanwärter durch selbständige Notare in täglicher Kanzleipraxis. Die dabei gewonnene praktische Erfahrung kommt neben dem fachlichen Wissen dem Klienten zugute.