Formvorschriften
Das Gesetz verlangt für bestimmte Rechtsgeschäfte und Rechtserklärungen und zum Nachweis bestimmter Vorgänge notarielle Beurkundung. Dies soll die Interessen der Parteien und dritter Beteiligter schützen und Rechtssicherheit gewährleisten. Zweck der Verpflichtung zur notariellen Form ist es, die Ernstlichkeit, Mängelfreiheit und Überlegtheit des Vertragswillens sicherzustellen, Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und Klarheit über Parteien, Vertragsobjekt und Vertragszeitpunkt zu schaffen. Formvorschriften dienen ebenso dem Schutz vor Übereilung, der Beweissicherung und der zweifelsfreien Darstellung eines rechtserheblichen Vorganges. Formvorschriften bestehen aus Rechtssicherheitsgründen, nicht nur für Papierurkunden, sondern auch für elektronische Urkunden.









