Gebietsschutz
Der Notar wird auf eine bestimmte Notarstelle ernannt. Gelegentlich wird diese Einteilung des Bundesgebietes in Notarsprengel als "Gebietsschutz" bezeichnet. Diese Bezeichnung ist unzutreffend, da der Notar seine Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet ausüben darf. Tatsächlich soll die Festlegung der Anzahl und der örtlichen Lage der Notarstellen durch Verordnung des Bundesministers für Justiz (sogenannte „Systemisierung") die umfassende und ortsnahe rechtliche Betreuung der Bevölkerung auch in strukturell schwachen Gebieten sichern. Zusätzlich erleichtern diese Notarsprengel mit den Sprengeln der Bezirksgerichte die Heranziehung der Notare als Gerichtskommissäre durch die jeweils zuständigen Bezirksgerichte, da für die Durchführung der Verlassenschaftsabhandlungen im vorhinein eine Verteilungsordnung erlassen werden muss.









