Gelöbnis

Vor Aufnahme seiner Amtstätigkeit hat der Notar vor dem Oberlandesgerichtspräsidenten folgendes Gelöbnis zu leisten:
"Ich gelobe bei meiner Ehre und bei meinem Gewissen, der Republik Österreich treu zu sein, die Gesetze und alle anderen Vorschriften unverbrüchlich zu beachten und meine Pflichten als öffentlicher Notar gewissenhaft zu erfüllen".
Das Gelöbnis hebt die Bedeutung des öffentlichen Amtes des Notars hervor.