Gerichtsentlastung

Die Notare tragen durch ihre Tätigkeit wesentlich zur Entlastung der Gerichte, aber auch anderer staatlicher Behörden bei. Im besonderen durch die Qualität der von ihnen verfassten Urkunden, die Möglichkeit der Vollstreckbarmachung von Ansprüchen, die kompetente Vertretung von Parteien vor Gerichten und anderen Behörden durch präzise und begründete Anträge, die Durchführung von Amtshandlungen im Auftrag der Gerichte, wie z.B. in Verlassenschafts- und in Pflegschaftsverfahren, durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in Grundbuch und Firmenbuch in den Notariatskanzleien und durch die korrekte notarielle Abwicklung von Rechtsgeschäften und Treuhandschaften.