Geschäftsfelder
Der Notar ist öffentliche Urkundsperson (Urkundenverfasser) und Rechtsberater im sogenannten außerstreitigen Recht. Hiezu gehören Liegenschaftsrecht, Darlehensrecht, Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Schutz immaterieller Güter, Gebühren- und Verkehrsteuerrecht, Grundverkehrs- und Agrarangelegenheiten, Wechselprotestrecht, Vormundschaftsrecht, Adoptionsrecht, Testamentsrecht, Verlassenschaftsabwicklungen, Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht und vieles mehr.









