Honorar
Für den Honoraranspruch des Notars gibt es ein vom Parlament beschlossenes Gesetz und Richtlinien der Notariatskammern. Die leistungsgerechte und angemessene Entlohnung des Notars ist in vielen Rechtsfällen geringer als die Folgekosten eines gerichtlichen Verfahrens zur Lösung von Streitfragen, die bei ordnungsgemäßer Beratung und Beurkundung vorweg vermieden werden können. Der gesetzlich vorgegebene Tarif ist jedoch eine Höchstgrenze.









