Kassabuch
Kontenweise Darstellung aller zu einer Sache gehörenden Ein- und Ausgänge in der Reihenfolge und Gliederung des Tagebuches. Der Notar ist verpflichtet, ein Kassabuch und Tagebuch über die im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vorgenommene Gebarung mit Fremdgut zu führen.









