Lebenspartnerschaft

Die Lebenspartnerschaften zwischen heterosexuellen Partnern haben nicht die rechtlichen Wirkungen wie eine Ehe. Oft wird aber auch hier gemeinsames Vermögen erworben. Lebensgemeinschaften als solche sind gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß, etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung und Erbrecht. Der Notar hilft beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.