Monopol

Monopol nennt man die Beherrschung eines Waren- oder Dienstleistungsmarktes durch einen einzigen Anbieter. Obwohl den Ärzten operative Eingriffe vorbehalten sind, käme niemand auf den Gedanken, den Ärzten ein Operationsmonopol vorzuwerfen. Ebenso wenig käme man auf den Gedanken, dem Staat vorzuwerfen, dass er mit Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen zur Schaffung von Rechtssicherheit ein Monopol ausübt. Aus gutem Grund gibt es für besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten besondere Zuständigkeiten. Dem Notar sind besondere Zuständigkeiten in der Zivilrechtspflege, insbesondere die Beurkundungstätigkeit zur Schaffung von Rechtssicherheit, zugewiesen. Dieses Monopol dient der Sicherheit der Klienten und der Qualität der erbrachten Dienstleistung, ähnlich wie das Operationsmonopol der Ärzte der Sicherheit und der Gesundheit der Patienten dient.