Niederlassungsfreiheit

Dieser Grundsatz für den Markt der Europäischen Union gilt in jenen Ländern, in denen ein Notariat gleichen Typs wie in Österreich besteht, nicht für das Notariat, da der Notar - vergleichbar dem Richter - öffentliche Gewalt ausübt und damit von der Niederlassungsfreiheit ausgenommen ist.