Notariatsangestellte

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kanzleidienst einer Notarstelle, die, abhängig von ihrem Ausbildungsstand, selbständig Verlassenschafts-, Grundbuchs-, Firmenbuch- und sonstige Außerstreitsachen und Buchhaltung verrichten, Kanzlei-, Archiv- und Organisationsarbeiten entweder selbständig oder unter Weisung erledigen, die Kanzleiverwaltung führen oder Schreibarbeiten und Behördenerledigungen durchführen.
Jeder Notar kann in seiner Kanzlei die Ausbildung zum Lehrberuf Rechtskanzleiassistent-Notar anbieten.