Notariatskandidat

Ein akademisch ausgebildeter Jurist, der sich auf den Beruf des Notars durch Praxis in einer Notariatskanzlei vorbereitet. Voraussetzung für die Tätigkeit als Notariatskandidat ist außer dem Abschluss eines Universitätsstudiums des österreichischen Rechts auch eine 9-monatige Praxis bei Gericht oder bei einer Staatsanwaltschaft.