Notariatsprüfung
Die Notariatsprüfung besteht aus zwei vor der Notariatsprüfungskommission beim Oberlandesgericht abzulegenden Teilprüfungen. Jede Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die erste Teilprüfung kann nach einer praktischen Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von mindestens einem Jahr und sechs Monaten abgelegt werden, die zweite nach bestandener erster Teilprüfung und einer weiteren praktischen Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von mindestens einem Jahr. Folgende Rechtsgebiete sind Prüfungsgegenstand: Bürgerliches Recht einschließlich internationales Privatrecht, , Zivilgerichtliches Verfahrensrecht einschließlich Verlassenschafts- und Grundbuchsrecht, Verfahren in außer Streitsachen, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht einschließlich des einschlägigen Europarechts, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens, Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung, Amtsführung der Notare und Tarifrecht, Berufs- und Standesrecht, Mediation in Grundzügen, notarielles Beurkundungsrecht und Pflichten des Notars als Unternehmer und Dienstgeber.









