Notariatsurkunde

Vom Notar unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften errichtete öffentliche Urkunde, die vollen Beweis dessen macht, was darin amtlich erklärt oder vom Notar bezeugt wird. Der öffentliche Glaube erstreckt sich auf die Tatsache, dass die Parteien die in der Notariatsurkunde enthaltenen Erklärungen abgegeben haben oder auf das, was vom Notar darin bezeugt wird.