Notarstellen

Der Notar übt seine Tätigkeit an einer Notarstelle aus. Dort ist sein Kanzleisitz. Dennoch ist er befugt, seinen Beruf im gesamten Bundesgebiet auszuüben. Die Einteilung des Bundesgebietes in Notarstellen sorgt für eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsdienstleistungen, auch in strukturschwachen Regionen. Diese Einteilung als "Gebietsschutz" zu bezeichnen ist unzutreffend.Vielmehr stellt dieses System eine besondere Form des Konsumentenschutzes dar.