öffentliche Urkunde

Der Notar errichtet zur Vermeidung zukünftiger Streitfälle über den Inhalt von Vereinbarungen Urkunden mit besonderer Beweiskraft, sogenannte öffentliche Urkunden, die allen Beteiligten einen besonderen Vorteil an Rechtssicherheit bieten. Der Notar kann öffentliche Urkunden entweder auf dem traditionellen Trägermedium Papier oder unter Verwendung der elektronischen Beurkundungssignatur auch als elektronische Urkunde erstellen.