Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)

Die Österreichische Notariatskammer ist ermächtigt das ÖZVV einzurichten, zu führen und zu überwachen.

Das ÖZVV dient der Registrierung

  1. der einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten Vorsorgevollmachten und der einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten schriftlichen Sachwalterverfügungen;
  2. der einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten schriftlichen Widersprüche gegen die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger;
  3. der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger;
  4. des Wirksamwerdens der einem Notar vorgelegten Vorsorgevollmacht und deren Widerrufs.