Papierurkunde
Die Papierurkunde ist die seit Jahrhunderten gebräuchliche Form, Informationen festzuhalten und dem Inhalt der Urkunde rechtliche Bedeutung zu verleihen. Die Papierurkunde besteht aus einem Trägermedium und der darauf befindlichen, durch Schriftzeichen dargestellten Information. Diese Information kann in der Regel ohne weitere Hilfsmittel erschlossen werden.









