Partnerschaftsverträge
Immer mehr Lebensgefährten wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen - zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht, bei der Vermögensteilung im Trennungsfall. Der Notar berät über die hiefür bestehenden Möglichkeiten und errichtet entsprechende Urkunden.









