Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung, mit der Sie für die Zukunft bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen können. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Patientenverfügung.

Die beachtliche Patientenverfügung
Sie ist eine Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt. Der Arzt ist aber nicht streng an den Inhalt gebunden, sondern hat bei der Behandlung einen Interpretationsspielraum. Dieser Spielraum ist jedoch immer im Sinne dessen auszulegen, was der Patient in seiner Verfügung festgelegt hat.

Die verbindliche Patientenverfügung
Sie ist für den behandelnden Arzt verpflichtend. Damit haben Sie die größtmögliche Sicherheit, dass genau das befolgt wird, was Sie in der Patientenverfügung formuliert haben. Die „verbindliche Patientenverfügung" kann nur schriftlich und nach vorangegangener Aufklärung durch einen Arzt bei Ihrem Notar, einem rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung oder einem Rechtsanwalt errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung behält ihre Verbindlichkeitswirkung 5 Jahre lang.

 

Der Notar berät über die rechtlichen Möglichkeiten und hilft beim Verfassen der Patientenverfügung.