Patientenverfügungsregister

Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch von jedem Notar im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats registriert werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt.

Über eine 24 Stunden-Telefon-Hotline des Österreichischen Roten Kreuzes steht das Patientenverfügungsregister der österreichischen Notare den Krankenanstalten rund um die Uhr zur Verfügung. Das heißt: Es kann im Notfall jederzeit sofort abgefragt werden, ob von einem bestimmten Patienten eine Patientenverfügung errichtet und diese im Patientenverfügungsregister registriert wurde.

Der Patient kann überdies bei der Vornahme der Registrierung durch den Notar bestimmen, ob der Text der registrierten Patientenverfügung vom Österreichischen Roten Kreuz auch direkt der abfragenden Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden darf.

Der Notar berät über die rechtlichen Möglichkeiten, hilft beim Verfassen der Patientenverfügung und registriert diese auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats.