Privaturkunde
Urkunde, für die keine Formvorschriften bestehen. Verfasst ein Notar eine Privaturkunde, hat er ebenso alle für ihn geltenden Berufspflichten zu beachten wie bei der Verfassung einer öffentlichen Urkunde. Eine Privatkurkunde kann der Notar als Papierurkunde oder als elektronische Urkunde errichten.









