Qualitätsmanagement
Bezeichnung für alle Maßnahmen und Verfahren, die Nutzen und Güte eines Produktes oder einer Dienstleistung sicherstellen. Qualitätsmanagement im Notariat soll durch die Berufsvorschriften der Notariatsordnung, durch die Aufsicht über die Tätigkeit der Notare durch Justiz und Notariatskammer, durch Aus- und Fortbildung im Notariat, durch das Erfordernis der Ablegung der Notariatsprüfung, durch die Ausstattung der Notariatskanzleien mit modernen Mitteln der Bürotechnik und Bürokommunikation und durch eine straffe Organisation des Arbeitsablaufes in den Notariatskanzleien sichergestellt werden.









