Rechtspflege
Anwendung und Durchführung von Gesetzen durch staatliche Organe oder Personen und Institutionen, denen diese Tätigkeit vom Staat übertragen ist. Hiezu gehören nicht nur die Organe der staatlichen Gerichtsbarkeit sondern auch die rechtsberatenden Berufe, wie Notar und Rechtsanwalt oder Behörden und Institutionen, wie die Finanzprokuratur oder die Vereine für Sachwalterschaft.
Der Notar ist vorwiegend in der vorsorgenden Rechtspflege zur Streitverhütung und Streitabschneidung und als Gerichtskommissär tätig.
Der Notar ist vorwiegend in der vorsorgenden Rechtspflege zur Streitverhütung und Streitabschneidung und als Gerichtskommissär tätig.









