Revision

Die Notariatskammer ist verpflichtet, von Zeit zu Zeit in den Kanzleien der Notare ihres Sprengels den ordentlichen Geschäftsgang durch Einsichtnahme in die Akten des Notars zu kontrollieren. Werden dabei Pflichtverletzungen festgestellt, ist ein Ordnungs- oder Disziplinarverfahren einzuleiten.