Sachwalterverfügung
Bei der Auswahl des Sachwalters ist besonders auf die Bedürfnisse der behinderten Person Bedacht zu nehmen. Wünsche der behinderten Person, insbesondere solche, die sie vor Verlust der Geschäfts-, Einsichts- und Urteilsfähigkeit geäußert hat (Sachwalterverfügungen, Ausschluss vom Vertretungsrecht, Vorsorgevollmachten), sind zu berücksichtigen. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) der Österreichischen Notariatskammer dient unter anderem der Registrierung von Sachwalterverfügungen, die einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegt werden und trägt damit wesentlich zu deren Auffindbarkeit bei.









